Der Klub Kurzhaar-Voran Weser-Ems e.V. und der DK Club Althümmling sind Ausrichter der 45. Dr. Kleemann Zuchtausleseprüfung.
Prüfungsmittelpunkt ist Surwold. Die Feld- und Wasserreviere befinden sich im Kreis Cloppenburg, Emsland-Artland, Bremen und Ostfriesland.

Der Deutsch-Kurzhaar-Verband e.V. und der Klub Kurzhaar-Voran Weser-Ems e.V. laden alle Kurzhaarfreunde des In- und Auslandes herzlich zur Teilnahme ein.

Zu dieser Prüfung können bis 1. Juli alle Hunde gemeldet werden, die im Zuchtbuch Deutsch-Kurzhaar eingetragen sind und im letzten Jahr qualifiziert waren.
Die Führer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.

Überblick: Ablauf & Gewässer

Programm:

Donnerstag, den 12. Oktober 2023
09.00 11.30 Uhr | Anmeldung im Prüfungsbüro, Auslosung der Gruppen
13.00 – 14.00 Uhr | Begrüßung
14.00 – 17.00 Uhr | Formwertbeurteilung der Hunde
18.00 Uhr | Richterbesprechung,

Freitag, den 13. Oktober 2023 – Prüfungstag 1:
07.30 Uhr | Rahmenprogramm Treffen in Surwold
07.30 Uhr | Treffen an den Stützpunkten zur Abfahrt in die Reviere
08.00 – 17.00 Uhr | Prüfung in den Feld- und Wasserrevieren
18.00 Uhr | Gemütliches Beisammensein „Grüner rustikaler Abend“, (Freibier und Weinprobe, Essen und Trinken) und Siegerehrung Formwert

Samstag, den 14. Oktober 2023 – Prüfungstag 2:
08.00 – 14.00 Uhr | Prüfung in den Feld- und Wasserrevieren, anschl. Abgabe der Prüfungsergebnisse
14.30 – 16.30 Uhr | Vorstellung der KS Hunde im Ring.
18.00 Uhr | Hubertusmesse
19.00 Uhr | Festabend mit Preisverteilung und Tanz

Sonntag, den 15. Oktober 2023
Rückreise

Rahmenprogramm

Museumsdorf Cloppenburg, www.museumsdorf.de
Tier.- und Freizeitpark Thüle,  www.tier-freizeitpark.de
Golfplatz Thülsfelder Talsperre e. V. , www.gc-thuelsfelde.de
Jagd Schloß Clemenswerth, www.clemenswerth.de

Zulassungsbedingungen

(§2 PO Dr.-Kleemann-Zuchtausleseprüfung)

Die Hunde müssen

  1. a) auf den drei Prüfungen „Derby“, „Solms“ und „AZP“ mindestens zwei 1. Preise erzielt haben, wobei für jede Prüfung eine einmalige Wiederholung zulässig ist und das Derby allein nicht genügt, aber unverzichtbar ist;
  2. b) eine Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP) mit einem 1. Preis bestanden haben;
  3. c) im Formwert mindestens ein „sehr gut“ in der Altersklasse nachweisen (VDH-Schau genügt nicht);
  4. d) den Härtenachweis in der jagdlichen Praxis erbracht haben;
  5. e) eine Verlorenbringerprüfung oder eine Verbandsschweißprü­fung bestanden haben.
  6. f) frei von HD sein (Bewertung A1 – B2)

Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bei Abgabe der Nennung erbracht sein.

Hunde, die auf den vorgenannten Prüfungen (Solms, AZP und VGP) auf Grund der bestehenden Ausnahmeregelungen die Wasserarbeit ohne das Fach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ (Teilprüfung) bestanden haben müssen zusätzlich das Leistungszeichen „VBR-E“ mit dem Prädikat „sehr gut“ nachweisen.

Der Nachweis VBR-E wird für Hunde aus EU-Ländern nur anerkannt, wenn er im Rahmen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie innerhalb der länderspezifischen Jagdzeiten auf Wasserwild und außerhalb von Brut- und Setzzeiten erbracht wurde. Der Nachweis Vbr-E wird nur anerkannt, wenn er von drei Verbandsrichtern des JGHV durch Unterschrift bestätigt ist.

Hunde, bei denen auf vorausgegangenen Prüfungen Schussempfindlichkeiten oder andere Wesensschwächen festgestellt wurden, können nicht zugelassen werden.

Ausländische Hunde, die in einem anerkannten ausländischen Zuchtbuch eingetragen sind, können unter der Voraussetzung, dass sie die vorstehend geforderten bzw. vergleichbaren Bedingungen erfüllen, durch Beschluss des Präsidiums zur Prüfung zugelassen werden.

Ausländische Hunde müssen darüber hinaus die Zuchttauglichkeit gem. § 4 (9) (Zuchttauglichkeit im Ausland gezüchteter Hunde) der aktuell gültigen Zuchtordnung des Deutsch-Kurzhaar Verbandes vor dem Nennschluss erbracht haben.

Hundeführer aus dem Ausland, die für ihre Hunde keine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen können, wird bei der Anmeldung im Prüfungsbüro Gelegenheit gegeben, diese für den Zeitraum der Prüfung kostengünstig zu erwerben.

Nennungen

Die Nennungen sind über die Klubvorsitzenden an den Obmann für das Prüfungswesen
Herrn Andreas Thomschke, Rodauerstraße 62, 64372 Ober-Ramstadt, zu richten.
Bitte gleichzeitig ein Foto des Hundes per eMail schicken (möglichst in jpg-Format), eMail: thomschke@kurzhaar.org oder a.thomschke@web.de

Es werden nur Nennungen per Post mit Unterschrift des Anmelders akzeptiert. Keine Emails und Faxe. Die Nennungen sind vollständig, digital oder mit Schreibmaschine auf dem aktuellen Nennformular des DK Verbandes (siehe Homepage DK Verband) auszufüllen. Bei allen Nennungen ist eine Kopie des für den Zeitpunkt der 44. Kleemann-Prüfung gültigen Jagdscheins mitzuschicken. Handschriftlich oder unvollständige ausgefüllte Nennungen (insbesondere ohne Angabe der Chip-Nummer des Hundes, der Email-Adresse und fehlender Kopie des Jagdscheines des Führers) werden nicht berücksichtig.

Nur bei ausländischen Hunden sind der Nennung in Kopie beizufügen:

  • Die Ahnentafel des gemeldeten Hundes,
  • Nachweis der Zuchttauglichkeit gem. §4 (9) der aktuell gültigen Zuchtordnung DK Verband (Zuchttauglichkeit im Ausland gezüchteter Hunde),
  • Die Prüfungsbescheinigungen (Zensurenblätter) aller vorausgegangenen Prüfungen und Zuchtschauen mit deutscher Ãœbersetzung,
  • HD-Untersuchungsbefund mit dem Nachweis der HD-Freiheit,
  • des für den Zeitpunkt der 44. Dr. Kleemann-Prüfung gültigen Jagdscheins/Jagdkarte mit deutscher Ãœbersetzung

Ãœberblick

Hinweis
Bei dieser Prüfung werden hohe Anforderungen gestellt. Es sollten nur gründlich durchgearbeitete Hunde vorgestellt werden, welche die verlangten Vorprüfungen mit sehr guten Erfolgen bestanden und hinreichende Jagdpraxis aufzuweisen haben.

Impfpass und Gesundheitszeugnis

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Zulassung zur Prüfung der Nachweis über eine nach den veterinärpolizeilichen Bestimmungen wirksame Tollwutschutzimpfung des Hundes vorgelegt werden muss.

Prüfungsbestimmungen
Geprüft wird nach der gültigen Fassung der PO für die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung vom 17. März 2007.

Prüfungsleitung
Andreas Thomschke
Rodauerstraße 62
64372 Ober-Ramstadt

Tel.: +49 6154 51179
Mobil: +49 177 28 99 373
e-Mail: thomschke@kurzhaar.org

Örtliche Organisation und örtl. Prüfungsleitung
Willi Werner Immken, Parkstraße 18
26169 Gehlenberg

Telefon: +49 171 37 07 113
e-Mail: Immken@klubkurzhaar-voran.com

Hermann-Josef Schomakers
Im Timpen 21, D-26903 Surwold

Telefon: +49 1725631738
e-Mail: hj.schomakers@dk-klub-althuemmling.org

Standquartier und Prüfungsbüro

Zimmervermittlung
Frau Irmgard Reemts
Verein Thülsfelder Talsperre e.V.
Eschstraße 29 ∙ 49661 Cloppenburg
www.thuelsfelder-talsperre.de
Tel.: +49 44 71 15 256
Fax: +49 44 71 93 38 28